Bald ist der Europäische Datenschutztag – aber was bedeutet das für uns?

 

Für viele ein Grund zu seufzen, denn seit die DSGVO endgültig in Kraft trat, ist die digitale Welt noch ein wenig komplexer geworden – und wer "vor Corona" noch dachte, ohne Website bzw. Online Marketing und E-Commerce auszukommen, hatte in den letzten Jahren erheblichen Stress, sein Unternehmen zukunftsfähig und digital aufzustellen. 

Daher dürfen wir eine vielleicht unangenehme Erinnerung an etwas (noch immer?) Unerledigtes wecken: viele Websites sind datenschutztechnisch noch (immer) nicht am neuesten Stand. Für Unternehmer ist diese "zusätzliche Baustelle" mitunter mühsam, aber als Privatperson darf man froh über die DSGVO sein, auch wenn die doppelten „Zustimmungen“ zu Newslettern oder Cookies schon mal nerven können. (Übrigens: durch Cookies wird nicht MEHR Werbung angezeigt, sondern solche, die auf das eigene Suchverhalten und damit eigene Interessen besser abgestimmt ist.)

Unsere Daten sind geschützt!

Anders als in vielen anderen Teilen der Welt schützt die EU mit der DSGVO nämlich die Privatsphäre seiner Bürgerinnen und Bürger, und das sollten wir zu schätzen wissen – und (dennoch) mit den eigenen Daten bewusst und eigenverantwortlich umgehen. Wer schon einmal gestalked wurde oder Bashing bzw. Mobbing erlebt hat, wird verstehen, warum es – für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen – verboten ist, einfach persönliche Daten oder Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis ins Netz zu stellen oder so "unsicher" zu speichern, dass sie für Hacker ein „gefundenes Fressen“ sind. (So haben auch übrigens die Fotos der eigenen Kinder nichts im Netz verloren. Schließlich vergisst das Internet sprichwörtlich "nie"). Viele Daten können nicht mit absoluter Sicherheit wieder gelöscht werden. Und jeder, der technisch auch nur minimal versiert ist, kann jedes Bild jederzeit als Screenshot an jede x-beliebige Person senden… In der DSGVO sind daher die „Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht. […] Alle Datenverarbeitungen müssen [in Europa] dieser Rechtslage entsprechen. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen“ wie die WKO zusammenfasst und es hat daher für die Sicherheit dieser Daten zu sorgen. Natürlich gilt dies nicht nur für digital gespeicherte Daten, sondern für ALLES Schriftliche sowie Bild- und Tonmaterial.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen daher jedem Unternehmer, die aktuelle Checkliste der WKO nochmals kritisch durchzugehen. Hat man bereits alles berücksichtigt? Gibt es neue offene Baustellen? Gerade für Vertrieb und Marketing bedeutet dies, dass veraltete Praktiken wie die „Kaltakquise“ zur Neukundengewinnung (lt. § 107 Telekommunikationsgesetz, TKG bereits seit langem problematisch) nun auch mit hohen Strafen geahndet werden. Es ist also spätestens jetzt, Jahre nach dem endgültigen Inkrafttreten der DSGVO, höchste Zeit, die letzten noch nicht vollständig umgesetzten Punkte anzugehen. Die Nutzung von Social Media bringt uns hier natürlich einen eklatanten Vorteil in der Vorgehensweise der Leadgenerierung und Kundengewinnung - aber dazu ein anderes Mal mehr Details! Sollten Sie über die Checkliste der WKO hinaus noch Unterstützung brauchen, so wenden Sie sich gerne an uns. Wir finden die Lösung, um Ihren Vertrieb DSGVO-konform aufzustellen und haben in unserem Netzwerk auch Spezialisten für schwierige Fragen hinsichtlich der DSGVO im Sales & Marketing-Bereich.

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!