Bald ist der Europäische Datenschutztag! 

 

Für viele ein Grund zu Seufzen, denn seit die DSGVO endgültig in Kraft ist, ist die digitale Welt noch ein wenig komplexer geworden. Und auch die Pandemie erleichtert den Unternehmern die Sache nicht gerade – denn selbst wer bis März 2020 dachte, ohne Website bzw. Online Marketing und E-Commerce auszukommen, hatte nun viel Stress, sein Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. 

Daher dürfen wir eine vielleicht unangenehme Erinnerung an etwas Unerledigtes wecken: viele Websites sind datenschutztechnisch noch immer nicht am neuesten Stand. Als Privatperson sollte man froh über die DSGVO sein, auch wenn die doppelten „Zustimmungen“ zu Newslettern oder Cookies schon mal nerven können – In der Realität bekommt man übrigens durch Cookies nicht MEHR Werbung angezeigt, sondern solche, die auf das eigene Suchverhalten besser abgestimmt ist. 

Anders als in vielen anderen Teilen der Welt schützt die EU mit der DSGVO jedoch die Privatsphäre seiner Bürgerinnen und Bürger, und das sollten wir zu schätzen wissen und auch mit den eigenen Daten bewusst und eigenverantwortlich umgehen. Wer schon einmal gestalked wurde oder Bashing bzw. Mobbing erlebt hat, wird verstehen, warum es – für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen – verboten ist, einfach persönliche Daten oder Bilder von anderen Personen ohne deren Einverständnis ins Netz zu stellen oder so zu speichern, dass sie für Hacker ein „gefundenes Fressen“ sind. So haben auch die Fotos der eigenen Kinder nichts im Netz verloren. Schließlich vergisst das Internet sprichwörtlich "nie". Viele Daten können nicht mit absoluter Sicherheit wieder gelöscht werden. Und jeder, der technisch auch nur minimal versiert ist, kann jedes Bild jederzeit als Screenshot an jede x-beliebige Person senden… 

In der DSGVO sind daher die „Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht. […] Alle Datenverarbeitungen müssen [in Europa] dieser Rechtslage entsprechen. Jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. eine Kundendatei führt, Rechnungen ausstellt, Lieferantendaten speichert), ist betroffen“ wie die WKO zusammenfasst. Natürlich gilt dies nicht nur für digital gespeicherte Daten, sondern für ALLES Schriftliche. 


Wir empfehlen jedem Unternehmer, die aktuelle Checkliste der WKO nochmals kritisch durchzugehen. Hat man bereits alles berücksichtigt, wo sind noch offene Baustellen? Gerade für Vertrieb und Marketing bedeutet dies, dass veraltete Praktiken wie die „Kaltakquise“ zur Neukundengewinnung (lt. § 107 Telekommunikationsgesetz, TKG bereits seit langem problematisch) nun auch mit hohen Strafen geahndet werden können. Es ist also spätestens jetzt, fast drei Jahre nach dem endgültigen Inkrafttreten der DSGVO, höchste Zeit, die letzten noch nicht vollständig umgesetzten Punkte anzugehen. 


Sollten Sie über die Checkliste der WKO hinaus noch Unterstützung brauchen, so wenden Sie sich gerne an uns. Wir finden die Lösung, um Ihren Vertrieb DSGVO-konform aufzustellen und haben in unserem Netzwerk auch Spezialisten für schwierige Fragen hinsichtlich der DSGVO im Sales & Marketing-Bereich. 

Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen!